Dass man sich in Japan auf fixe Regeln geeinigt hat, unter welchen Bedingungen ein japanischer Whisky sich als solcher bezeichnen darf, haben wir ja unlängst für Sie berichtet. Nun hat auch die Distilled Spirits Aotearoa (DSA), die neuseeländische Interessensvertretung der Destillerien, ein verbindliches Regelwerk für neuseeländischen Whisky festgelegt, wie The Whiskey Wash aus den USA schreibt.
Die Regeln ähneln in vielen Aspekten jenen anderer Länder, doch in einigen Punkten weichen sie davon doch deutlich ab. Wichtigster Punkt ist, dass für einen neuseeländischen Single Malt Whisky 2 Jahre Reifezeit im Fass (max. 700l) ausreichen, nicht, wie sonstwo, drei Jahre.
Weitere erwähnenswerte Regeln für den Single Malt Whisky aus Neuseeland:
- Für die Destillation müssen Pot Stills aus Kupfer verwendet werden
- wenn andere Getreidesorten als Gerste verwendet werden, muss dies deutlich auf der Flasche angegeben werden (z.B. Single Malt Rye Whisky)
- keine zusätzlichen Enzyme im Prozess erlaubt
- höchste erlaubte Alkoholstärke nach der Destillation: 94,8% vol.
- ausschließlich E150a darf als Farbstoff verwendet werden
- 40% vol. Mindestabfüllstärke
- der jüngste verwendete Whisky muss auf der Flasche für die Altersbezeichnung verwendet werden
- gesamte Wertschöpfung von der Destillation bis hin zur Abfüllung muss in Neuseeland geschehen
Für „New Zealand Whisky“ (darunter fallen unter anderem auch Blends oder Grains) gilt:
- Auch bei vatted Malts und Blends dürfen nur Whiskys aus Neuseeland verwendet werden
- der fermentierbare Zucker muss aus dem Getreide gewonnen werden, zusätzliche Enzyme sind im Prozess erlaubt
- höchste erlaubte Alkoholstärke nach der Destillation: 94,8% vol.
- ausschließlich E150a darf als Farbstoff verwendet werden
- 40% vol. Mindestabfüllstärke
- der jüngste verwendete Whisky muss auf der Flasche für die Altersbezeichnung verwendet werden
- gesamte Wertschöpfung von der Destillation bis hin zur Abfüllung muss in Neuseeland geschehen
Wer sich nicht an die Regeln hält und zum Beispiel verbotene Zusatzstoffe wie Malzextrakt, Geschmacksgeber wie Honig, Sherry oder Flüssigrauch in seinen Whiskys verarbeitet, oder Holzchips zur schnelleren Reifung in die Fässer gibt, der verliert das Recht, die Herkunftsbezeichnung „neuseeländischer Whisky“ zu verwenden und darf auch keine auf Neuseeland hinweisenden Bilder oder Symbole im Marketing verwenden.