Der neue US-Präsident ist in dieser Woche auf Europareise. Zu Beginn traf er sich mit Spitzenvertreter der EU, Thema des Treffens war unter anderem auch der mittlerweile 17 Jahre dauernden Streit um die Subventionierung der Flugzeugbauer Boeing und Airbus, die man sich gegenseitig vorwirft. In den letzten Jahren verschärfte sich, unter Bidens Amtsvorgänger, dieser Handelsstreit deutlich (wir berichteten mehrfach), gegenseitig belegte man sich mit Strafzöllen.
Für unseren Bereich von Interesse: Die EU belegte unter anderem amerikanischen Bourbon und Tennessee-Whiskey mit einem Strafzoll von 25 % , die USA belegten unter anderem Single Malt mit einem Strafzoll von ebenfalls 25 %. Dies soll jetzt erst einmal eine Pause finden.
Korrektur am 19.06.: Whisky-Jason wies uns darauf hin, dass es keine Pause für den EU- Strafzoll auf Bourbon von 25% gibt. Danke nochmal dafür, Jason, auch an dieser Stelle!
In diesem Konflikt konnten sich beide Seiten auf einen Kompromiss einigen. „Nach Angaben aus EU-Kreisen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung „sollen die gegenseitigen Strafzölle für fünf Jahre ausgesetzt werden, wie mehrere Nachrichtenagenturen übereinstimmend melden.“
Auch Groß-Britannien und die USA einigten sich auf die gleiche Vereinbarung, wie das Handelsblatt schreibt. Und aus diplomatischer Sicht ist es sicherlich nicht unwichtig, dass die EU ihre Vereinbarung mit den USA einige Tage vorher traf. Groß-Britannien hatte bereits am 1. Januar seine eigenen Zölle für einige US-Waren gesenkt, die wegen des Streits über US-Subventionen für Boeing eingeführt wurden. Doch erst im März setzten dann die USA ihre Strafzölle auf britische Waren, einschließlich Single Malt Whisky, aus (wir berichteten).
Neue Herausforderungen im Post-Brexit stellen sich auf der irischen Insel, wie zum Beispiel Raidió Teilifís Éireann auf ihrer Website berichten. Seit dem 1. Januar 2021 haben manche Irish Whiskeys, Produkte mit Irish Whiskey, irische Milchprodukte und auch Irische Sahneliköre (hier kommt Beides zusammen) ihren EU-Ursprungsstatus gemäß allen EU-Handelsabkommen verloren. Im Detail geht es geht um Produkte, die selbst oder zum Teil aus Nordirland kommen und somit grenzüberschreitend hergestellt werden. Das Nordirland-Protokoll sieht für solche Produkte innerhalb der EU und Groß-Britanniens einen Schutz vor. Doch außerhalb dieser beiden Wirtschaftszonen gilt das von der ausgehandelte EU-Freihandelsabkommen für diese Produkte nicht. Um es an konkreten Beispielen zu verdeutlichen: Unter das EU-Freihandelsabkommen fällt nicht ein Blended Irish Whiskey, der in Nordirland destillierten oder gelagerten Irish Whiskey enthält. Ebenso fällt nicht mehr darunter ein in der Republik Irland destillierter Irish Whiskey, der in Nordirland gelagert wird. Und bei Milchprodukte ist es noch komplizierter.
In dieser Woche zeigten Vertreter der Irish Whiskey Association sowie von Dairy Industry Ireland und dem Dairy Council for Northern Ireland diese Problematik auf. Ein konkretes Beispiel führt The sprit business auf: Irish Whiskeys, die ihren EU-Ursprungsstatus verloren haben, müssen in Südafrika einen Zoll von 154 Cent pro Liter zahlen, während diejenigen, für die der EU-Ursprung gilt, weiterhin nichts zahlen. „Alle drei forderten, dass die Europäische Kommission in allen künftigen EU-Freihandelsabkommen neue Ursprungsregeln in Betracht zieht, um grenzüberschreitende Lieferketten zu schützen“, wie Raidió Teilifís Éireann es formuliert.