Sonntag, 08. Dezember 2024, 10:08:39

Wir verkosten: Golden Grain 1964

Ein blended Grain von Cooper's Choice für True Whisky

Golden Grain 1964
Cooper’s Choice für True Whisky

Blended Grain
Vol.: 50,3 % (Fassstärke)
Vintage: 1964
Alter: 51 Jahre
Verkoster: Dirk Piesczek
Sample: True Whisky

Andächtig versammelt sich die Redaktion im virtuellen Raum, denn zur Verkostung kommt der bisher zweitälteste Whisky, den wir je in unserem Bereich „Review“ begrüßen durften (älter war nur noch der 58jährige Mortlach 1954).

Die Geschichte hinter dieser Abfüllung erläuterte eine Pressemitteilung in der letzten Woche, und deshalb sei sie hier nur kurz zusammengefasst: Whisky-Enthusiast Paul Eurich, Inhaber des Whiskyshops True Whisky, wählte als seine erste Exklusiv-Abfüllung einen Grain-Whisky. Sehr viel wusste er über diesen Whisky im Bourbon Cask mit der Fassnummer 1301 nicht. Die Destillerie ist unbekannt, das Jahr, in dem der Grain in dieses Fass gefüllt wurde, allerdings nicht: 1964.

golden-grain-1964
Nase: Äußerst rund, vielschichtig und komplex mit sehr verwobenen Aromen. Würzig, herb und etwas süß: Kokos und Vanille, gepaart mit einem leichten, frischen Anflug von Holz. Dies alles vermengt sich zu einem filigranen Spiel, bei dem mal das eine, mal das andere ein klein wenig mehr hervor scheint.

Gaumen: Eine erhabene Textur. Mehr Vanille und weniger Kokos, dazu Karamell und ein fruchtiger Hauch, vermischt mit leichten Röst-Aromen. Es bleibt äußerst rund, vielschichtig und komplex.

Finish: Sich zuerst flächig ausbreitend, nimmt der Golden Grain 1964 sich alle Zeit der Welt, bis sich, dabei leicht trocken werdend, seine Präsenz ganz langsam verringert.

Alles in allem: Wow!

Seit Beginn des Jahres verzichten wir in unseren Tasting Notes auf numerische Bewertungen und geben unseren Eindruck nur mehr über die Beschreibung wieder. Wir tragen damit unserem Gefühl Rechnung, dass man mit einem starren Punkteschema Vergleiche forciert, die den Whiskys nicht gerecht werden. PS: Wir haben Geschmack. Unseren. Nicht Ihren. Unsere Verkostungsnotizen sind also kein richterliches Urteil, sondern unser persönlicher Eindruck.

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