Darf ein deutscher Whisky die Bezeichnung „Glen“ im Namen tragen? Man möchte meinen, dass das kein Problem sein sollte, schließlich gibt es zum Beispiel Glen Els (dem Vernehmen nach aber auch nicht ganz friktionsfrei, was das Verhältnis zur SWA anbelangt).
Die SWA, die Scotch Whisky Association, sieht das anders und meint, ein „Glen“ im Namen, das ja auf gälisch „Tal“ bedeutet, würde auf einen schottischen Ursprung schließen lassen. Und hat deswegen Glen Sandhill verklagt (und verloren).
Und auch Glen Buchenbach. Die schwäbische Waldhornbrennerei Klotz aus Berglen-Oppelsbohm ficht seit längerem einen langwierigen Namensstreit mit der SWA vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) aus, bei dem die Schotten die Löschung des Namens beantragten. Zwar gewinnt auch diese deutsche Brennerei diese Rechtsgefechte (siehe zum Beispiel hier), aber der Streit wird anschließend von der SWA in die nächste Instanz getragen.
Nun hat die Waldhornbrennerei Klotz den Streit vor dem DPMA endgültig gewonnen, wie das gestern veröffentlichte Urteil besagt. Ein Zitat aus dem Schreiben der Rechtsanwälte, das uns übermittelt wurde:
Die Gegenseite ist im Löschungsverfahren vollständig unterlegen! Das Amt argumentiert hier schwerpunktmäßig damit, dass selbst wenn es zutreffen würde, dass der Verkehr unter „Glen Buchenbach“ einen schottischen Whisky erwarten würde, dieser nicht zwingend getäuscht wird, da vorliegend allein die Registerlage der Marke relevant sei. Gemäß der Registerlage seien vom Verzeichnis der Marke jedoch auch schottische Whiskys mitumfasst, sodass die Marke nicht per se täuschend sein können.
Ist damit Ruhe eingekehrt? Es steht zu bezweifeln. Jürgen Klotz schreibt uns, er erwarte, dass die Gegenseite vor das Bundespatentgericht zieht. Wir bleiben auf jeden Fall an der Sache dran für Sie.