Albert Einstein wird der folgende Spurch zugeschrieben (aber seine Urheberschaft ist nicht wirklich belegt): „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Wir möchten noch hinzufügen, dass es wohl ein drittes Ding gibt, dessen Ende nicht absehbar ist: Streit.
Zumindest was den Streit rund um Uncle Nearest und die Nearest Green Distillery anlangt. Seit August 2025 steht das Unternehmen unter gerichtlich angeordneter Zwangsverwaltung. Grund ist ein Zahlungsausfall bei Krediten von über 100 Mio. US-Dollar gegenüber dem Kreditgeber Farm Credit Mid-America. Die ganze Tragödie in mehr als einem Dutzend Akten können Sie übrigens bei uns auf diesen Seiten ausführlich nachlesen.
Zurück aber zum momentanen juristischen Schlachtfeld: Auf der einen Seite stehen Phillip G. Young Jr., der Masseverwalter und der Kreditgeber Farm Credit Mid-America, auf der Gegenseite Fawn Weaver, die Gründerin der Destillerie. Young will verkaufen um den Kreditor auszahlen zu können, Weaver will das verhindern, weil sie sich übervorteilt fühlt. Die französischen Weinberge der Weavers sind bereits verkauft (vorbehaltlich der Zustimmung der französischen Regierung), das Chateau wird wohl versteigert werden, weil sich kein Käufer finden ließ.
Nach längerer Ruhe (und dem Ausstieg des ersten potentiellen Interessenten) kommt nun wieder Bewegung (und damit neuer Zank) in die Sache:
Am 9. Oktober teilte der Masseverwalter dem Gericht mit, dass er aus drei Interessenten einen sehr wahrscheinlichen Käufer gefunden habe, der im Wesentlichen das ganze Vermögen aufkaufen will. Sobald das Closing mit diesem Käufer erfolgt, möchte Young für die betroffenen Gesellschaften ein Verfahren nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts beantragen. Damit könnte der Käufer das US-Geschäft übernehmen, ohne die bestehenden Verbindlichkeiten mitzuübernehmen.
Sechs Tage danach stellte Weaver beim US District Court für den Eastern District of Tennessee einen Eilantrag zur Verhinderung des Verkaufs, weil beim US Court of Appeals noch eine Berufung gegen die Zwangsvollstreckung läuft, die Weaver wegen uns nicht näher bekannten „veränderten Umständen“ eingebracht hat. Fawn Weaver befürchtet nämlich laut ihrem Eilantrag, dass ein großer Vermögensverkauf vor der Berufungsentscheidung einen späteren Rechtsschutz faktisch wertlos machen könnte und begehrte vor Gericht eine Entscheidung bis zum 16. Oktober.
Das fand das Gericht eher seltsam. Sechs Tage mit einem Eilantrag warten und dann genau einen Tag als Reaktionszeitraum zu verlangen sähe man sehr skeptisch. Der zuständige Richter setzte daher folgende Fristen: Farm Credit und Young mussten bis 19. Oktober, 12 Uhr Ostküstenzeit, Stellung nehmen. Weaver hatte bis heute 21. Oktober, 17 Uhr, Zeit für ihre Erwiderung, hat diese aber bereits abgegeben (mehr dazu später).

Die Reaktion von Farm Credit und Young waren erwartungsgemäß so, dass man das Gericht bittet, den Antrag abzuweisen. Man argumentierte, dass weitere Verzögerungen Käufer abschrecken, den Markenwert schmälern und die Kosten der Zwangsverwaltung erhöhen könnten. Zudem würden Tag für Tag Kosten anlaufen, die Schulden von Uncle Nearest bei Farm Credit seien mittlerweile auf insgesamt 120 Millionen Dollar angewachsen. Zudem hält der Zwangsverwalter den Antrag für rechtlich unzureichend begründet, weil er ja gesetzlich verpflichtet sei, seine Aufgaben zu erfüllen, und dazu gehöre die Suche nach einem Käufer. Zudem verlange man von Weaver eine Sicherheitsleistung von 60 Millionen Dollar, sollte das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen, um damit durch so eine Verfügung entstehende Verluste ausgleichen zu können.
Fawn Weaver entgegnete auf die Reaktion von Farm Credit und Young, dass sie die Zwangsverwaltung weder beenden noch die Kontrolle über das Unternehmen zurück wolle. Sie verlange nur begrenzten Schutz davor, dass der Verkauf vor der Berufungsentscheidung abgeschlossen wird. Die 60 Millionen Dollar Sicherheitsleistung seien durch nichts gerechtfertigt, zumal weder ein unterschriebener Kaufvertrag existiert noch glaubhaft gemacht werden könne, wodurch diese Verluste, die damit abgedeckt werden sollen, entstehen können. Daher beantragt sie, dass die einstweilige Verfügung ohne Sicherheitsleistung erlassen werde.
Konträrer könnten also die beiden Positionen nicht sein, und man hat den Eindruck, dass sie mit Fortdauer der ganzen Sache immer feindseliger gegeneinander stehen. Das Gericht hat übrigens noch nicht entschieden, weder über die Verfügung noch über die Sicherheitsleistung.
















