Wenn Sie unseren Artikel aus dem November des Vorjahres unter dem Titel „Video: Neue Kampagne von The Macallan – Make The Call“ aufrufen, bekommen Sie kein Video mehr zu sehen. Der von der Agentur J Walter Thompson konzipierte Clip ist vom Netz genommen – und das hat seinen Grund.
Wie die BBC heute in einem Artikel berichtet, ist das der Werbespot der Kampagne, der einen Mann zeigt, der sich von einer hohen Klippe stürzt und dem dann Flügel wachsen, von der Advertising Standards Authority (ASA) in London als „unverantwortlich“ gebrandmarkt und danach verboten worden. Der Film erinnere an den gefährlichen Sport des Basejumping und könnte Zuseher zu riskantem Verhalten auffordern.
Hier drei Statements der Behörde dazu im Originalton.
„We noted that at that point in the ads, there was no suggestion that the male character had any super-human attributes or powers, or that he was part of a mythical world“
„In that context, we considered that the act of jumping off the cliff was very dangerous, potentially fatal, and consisted of extreme risk-taking behaviour.“
„Although the character was not seen consuming alcohol at any point, we considered the ads made a clear association between an alcoholic product and potentially very dangerous, daring behaviour and concluded that they were irresponsible.“
Übersetzt in etwa:
Im Werbespot sahen wir keine Anzeichen dafür, dass der Hauptdarsteller am Anfang als Teil einer mythischen Welt oder als Superheld dargestellt wurde. Daher hielten wir das Springen von der Klippe für einen sehr gefährlichen, eventuell tödlichen Akt, der ein propagierte, übermäßige Risiken einzugehen. Auch wenn der Darsteller nicht dabei gesehen wurde, Alkohol zu konsumieren, stellt die Werbung für uns doch eine klare Verbindung zwischen der Bereitschaft, Risiko einzugehen und unverantwortliche Dinge zu tun und Alkoholkonsum dar.
Insgesamt gingen sechs Beschwerden bei der ASA über den Spot ein, die daraufhin die Werbung überprüfte und danach das Verbot aussprach. Besonders flink war man dabei eher nicht, denn das Verbot kam erst nach der ersten Phase der Werbekampagne und damit nach Ende der aktiven Ausstrahlung des Werbespots. Bei Macallan versprach man, die Empfehlungen der Advertising Standards Authority in den zweiten Teil der Kampagne einfließen zu lassen.