2014 begann der Rechtsstreit des Ehepaars Thomas Chalmers und Gail Chalmers gegen Diageo, in dem sie vom Konzern Entschädigung für den Befall ihres Hauses mit Baudoinia compniacensis, besser bekannt als Whiskypilz, verlangten. Der Whiskypilz ist jene Pilzart, die in der Nähe von Destillerien und Lagerhäusern Bäume und Gebäude mit einer dunklen Schicht überzieht.
Das Paar lebt ca. 350 Meter von einem Bonded Warehouse von Diageo in Bonnybridge entfernt, das der Konzern dort seit den 80er-Jahren betreibt. Die beiden kauften das Haus im Jahr 2002, eines von 200 in den Woodlea Gardens.

Die Klagesteller argumentierten, dass das aus dem Warehouse entweichende Ethanol den Whiskypilz wachsen lässt, der sich schwaz verfärbt und eine regelmäßige Reinigung der Flächen nötig macht. Zudem sei sein Anblick „undschön und deprimierend“. Man wollen vom Konzern 40.000 Pfund für die angelaufenen Reinigungskosten und die Wertminderung, berichtet Herald Scotland.
Der Richter hat nun für Diageo und gegen das Ehepaar entschieden. Zwar akzeptierte er die Tatsache, dass das Ethanol aus den Lagerhäusern das Wachstum des Whiskypilzes befördere, sah es aber nicht als nachgewiesen an, dass der Pilz die von den Chalmers beanstandete großflächige Schwärzung verursachte, und dass die Auswirkungen ohnehin keine einklagbare Belästigung darstellten. Die 40.000 Pfund seien zudem nicht nachvollziehbar, weil die Reinigung der Flächen pro Jahr höchstens 500 Pfund an Kosten verursachen würde. Wäre eine einklagbare Belästigung gegeben gewesen, dann hätte er, so der Richter, auch gegen Diageo entschieden – diese sei aber nicht gegeben. Der Richter:
„I accept that there is a degree of interference with their use and enjoyment of their property.
„But I am not persuaded that the pursuers have proved that it is of such a degree that it goes beyond what a householder in an urban development close to an established industrial estate can be expected to tolerate.“
Über die Prozesskosten werde er zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Diageo zeigte sich naturgemäß erfreut über das Urteil und hielt fest, dass es nach wie vor keinen glaubwürdigen wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen der „zeitweiligen Verfärbung“ von Oberflächen und einem einzelnen Umweltfaktor, darunter auch Ethanol gäbe.















