Der Streit zwischen David und Goliath geht in dieser Woche in die entscheidende Runde: Die Waldhornbrennerei Klotz und die Scotch Whisky Association (SWA) erwarten mit Spannung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, ob der Namenszusatz „Glen“ ein irreführender Bestandteil einer Whiskymarke ist, wenn er auf Whiskys zu finden ist, die nicht aus Schottland stammen.
Bislang war die Waldhornbrennerei Klotz von den Urteilen im Recht gesehen gewesen (unsere bisherigen Berichte dazu können Sie hier in einer Übersicht sehen), ob das letztinstanzliche Urteil ebenso für die deutsche Brennerei ausfallen wird, werden wohl nicht nur die beiden Kontrahenten mit Interesse verfolgen – ist „Glen Buchenbach“ ja nicht der einzige deutschen Whisky, der diesen Namenspartikel in sich trägt – und auch Glen Breton aus Kanada schmückt sich mit dem gälischen Wort für „Tal“. Und auch wir werden Sie über den Ausgang des Verfahrens am Donnerstag rasch informieren.
Wer derweilen etwas tiefer in die Hintergründe eindringen will, der kann das entweder mit obenstehendem Link oder mit diesem Artikel auf Herald Scotland tun.