Wie wir gestern berichteten: Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Glen Buchenbach und der Scotch Whisky Association vor dem Landgericht Hamburg weiter geführt werden muss. Dort muss unter anderem erst einmal geklärt, „ob ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger europäischer Durchschnittsverbraucher durch den Namen des betreffenden Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt.“
Laienhaft in die Sprache der Normalsterblichen übersetzt: Gehen normale Konsumenten bei Glen Buchenbach wegen des „Glen“ davon aus, dass dieser Whisky aus Schottland kommt und damit ein Scotch Whisky ist.
Dr. Sven J. Mühlberger und die MS Concept Rechtsanwälte, welche Jürgen Klotz, seine Waldhornbrennerei und damit auch Glen Buchenbach in diesem Rechtsstreit vertreten, sehen dieses Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union als großen Erfolg. Denn, wie wir ihrer Pressemitteilung entnehmen:
Dieser hat am Donnerstag entschieden, dass es nicht ausreicht, dass beim Wort „Glen“ bloße Assoziationen an Scotch Whisky geweckt werden können. Darüber hinaus folgt der EuGH seinem Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe auch in einem weiteren wichtigen Punkt. Saugmandsgaard Øe hatte in seinem Schlussantrag im Februar erklärt, dass für ihn eine „hinreichende inhaltliche Nähe“ zwischen dem Begriff „Glen“ und der geografischen Angabe „Scotch Whisky“ nicht sicher ist. Und solch eine Nähe sei nach seiner Auffassung aber Voraussetzung für eine unzulässige Anspielung auf eine geschützte Herkunftsangabe. Diese Interpretation hatte zuvor bereits die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme an den EuGH geäußert und den Standpunkt vertreten, dass eine Verletzung von Scotch Whisky durch das Wort Glen nicht besteht. Es fehle an der hierfür erforderlichen inhaltlichen Nähe, da die Verbraucher das Wort Glen nicht ohne Weiteres mit Scotch Whisky in Verbindung bringen.
Doch diese juristische Auseinandersetzung Glen Buchenbach vs. SWA findet nicht nur vor dem Landgericht Hamburg statt:
Nachdem es Mühlberger und der Waldhornbrennerei gelungen war, einen Löschungsangriff auf die Marke „Glen Buchenbach“ vor dem Deutschen Patent- und Markenamt abzuwehren, geht es hier in die nächste Instanz vor das Bundespatentgericht.
Die vollständige Pressemitteilung der Rechtsanwälte finden Sie auf der Website der MS Concept Rechtsanwälte. Die dort verlinkten Schlussanträgen des Generalanwalts und das Urteil des EuGH sind online noch nicht verfügbar. Sobald sich dies ändert, werden wir diesen Artikel ergänzen.