Darf ein Hotel in der Nähe der Destillerie Tomatin, im gleichnamigen Ort „Tomatin Hotel“ heißen? Die Brennerei meinte: Nein, denn Menschen würden diesen Namen mit der Destillerie verbinden. Und Tomatin sei seit 1963 ein eingetragener Markennamen.
„Ja“, meinte die Tomatin Trading Company (TTC), denn wenn ein Hotel nicht nach dem Ort heißen darf, in dem es steht, dann wäre das eher seltsam.
Wir berichteten schon im April des Jahres über den daraus resultierenden Streit vor Gericht, und vor allem darüber, dass das Gericht damals entschied, dass Tomatin als Whisky unter regelmäßigen Whiskygenießern in UK nicht besonders bekannt sei – ein Entscheid, der die ehemals größte Brennerei Schottlands wohl auch ein wenig in der Ehre getroffen haben muss.
Nun aber ist das Gerichtsverfahren beendet. Und die Destillerie muss eine weitere Niederlage einstecken: Das Gericht entschied, dass die Konsumenten keine Verbindung zwischen den beiden Marken herstellen würden und daher ein Verbot des Namens für das Hotelprojekt nicht auszusprechen sei.
Stephen Bremner, Managing Director von Tomatin, zeigte sich vom Urteil enttäuscht, wird es aber akzeptieren:
“We’re disappointed with the court’s decision but we do accept it. We maintain our position that we have no objection to the proposed development, or any development which will benefit the area.
“Our objections were of the development’s proposed branding, which we felt took unfair advantage of our reputation, built over a rich heritage spanning 120 years of dedicated craftsmanship. That said, we recognise the court’s decision and look forward to seeing the development progress.”