Wer hat sie noch nie gehört, die Whisk(e)y-Cola-Witze. „Mit Cola geht dieser Whisk(e)y“. „Nur mit Cola genießbar“. „Natürlich schmeckt dieser Whisk(e)y – mit Cola“. In vielen Gesprächen unter Whisky-Begeistersten finden sich diese oder ähnliche Kommentare zu Abfüllungen von subjektiv empfunden nicht ausreichender Qualität. Nun finden diese kleinen Perlen im Humor der Whisky-Freunde ein jähes Ende.
Denn wie heute bekannt wurde, gilt ab sofort das Whisk(e)y-Cola-Witze-Verbot – und zwar weltweit!
Die International Cola Association (ICA) klagte vor dem World Humor Court (WHC) auf ein Ende dieser Witze und bekam recht. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2020-4-1-0815 hat nun internationale Gültigkeit und muss national in die Gesetze eingearbeitet werden, wobei das Strafmaß von Land zu Land unterschiedlich definiert werden kann. Der World Humor Court (WHC) empfiehlt bei einem Erstvergehen eine Geldstrafe nicht unter 40 Tagessätzen, bei Wiederholungstätern drängt sie auf eine Haftstrafe.
Der Vertreter der ICA Andrew Lloyd Pemberton, ein direkter Nachfahre des Cola-Erfinders John Stith Pemberton, zeigte sich nach der Urteilsverkündung äußerst zufrieden:
„Der WHC entsprach unserer Klage in allen Punkten. Den Cola-Prozenten auf der ganzen Welt, die wir als ICA repräsentieren, war es eine Herzensangelegenheit, dass ihr Produkt nicht als Ausdruck minderer Spirituosen-Qualität missbraucht wird. Das hat jetzt endlich ein Ende!“
Helfen soll hier auch die bald startende Image-Kampagne:
„Wir wollen mit unserem Produkt Cola in den Premium- und Super-Premium-Bereich. Cola steht auf der ganzen Welt für kollektiven Individual-Genuss ohne Rausch und mit hoher Diversität!“
Durch diesen Erfolg motiviert, setzt sich die ICA neue Ziele, die Pemberton auch konkretisiert:
„Als Nächstes streben wir ein weltweites Verbot von Cola-Mischgetränken an. Der Cola als alkoholfreies Erfrischungsgetränk soll endlich der ihr gebührende Stellenwert zukommen. Die ihr bisher zugewiesene Rolle als Auffüllmaterial für Longdrinks muss ebenfalls ein Ende haben.“
Das heute verkündete Urteil der WHC – der gesamte Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – wird erst in der kommenden Woche veröffentlicht. Ein Sprecher des Gerichts stellte heute gegenüber der Presse das Urteil des Gerichts kurz dar:
„Die Oberste Kammer des World Humor Court folgte mit ihrem Urteil allen von der International Cola Association eingereichten Argumentationsketten. Besonderen Ausschlag gab hier die Häufigkeit der Verbindung von Cola und Whisk(e)y in Witzen. Denn für die Oberste Kammer des World Humor Court gilt grundsätzlich: Ein Witz wird nicht dadurch besser, das er immer und immer wieder unverändert erzählt wird. Hier liegt die Aufgabe des World Humor Court auch und vor allem im Schutz des Witzes als Kulturgut.“
Nun liegt es an den Gesetzgeber, dieses Urteil in die aktuelle Gesetzgebung einzubinden. Innerhalb der Europäischen Union bietet sich noch ein kleines Zeitfenster. Den Staaten in der EU bleiben bis zur Umsetzung der Urteile des World Humor Court aufgrund einer bilateralen Vereinbarung prinzipiell vier Wochen Zeit.
Und auch die digitale Welt muss sich umstellen. Ein Vertreter der führenden Social Media Plattform formulierte es in einem kurzen Statement wie folgt
„Das Urteil trifft uns unvorbereitet. Speziell in den geschlossenen Whisk(e)y-Gruppen unserer Social Media Plattform finden wir zuhauf Whisk(e)y-Cola-Witze. Da diese bisher rechtlich unbedenklich waren und auch immer noch jemand darüber lachen konnte, legten wir den Hauptaugenmerk nicht auf dieses Phänomen. Nun liegt es an unserer Entwicklungsabteilung, einen Whisk(e)y-Cola-Algorithmus zu entwickeln, mit dem wir dann geltendes Recht auch umsetzen können.“
Die Administratoren und Moderatoren unserer Facebook-Gruppe ‚Whiskyexperts – Whiskyfreunde‚ sind angehalten, vermehrt auf Whisk(e)y-Cola-Witze zu achten und diese augenblicklich zu löschen.
„Guter“ Witz . . .
1. April. Respekt, wer sich das ausgedacht hat…………..-))
War ja auch schon höchste Zeit :-))