Vor einiger Zeit ging der Prozess der SWA gegen Glen Sandhill durch die Medien (wir berichteten zuletzt hier). Nicht ganz so öffentlich wurde der Rechtsstreit zwischen der SWA und der schwäbischen Waldhornbrennerei Klotz aus Berglen-Oppelsbohm über die Namensgebung für den Glen Buchenbach ausgetragen – aber auch bei ihm gibt es nun eine (vorläufige) Entscheidung, wie uns Jürgen Klotz, der Besitzer der Brennerei, in einer Mail mitteilte:
In der Verhandlung am 13.10.2016 vor dem LG Hamburg bzgl der Unterlassungserklärung wurden alle Anspruchsgrundlagen der Gegenseite gekippt. Einzig der Art 16 a/b der EU-Spirituosenverordnung blieb übrig. Diesen auszulegen in unserem konkreten Fall traut sich das LG nicht zu und ruft hierzu das EuGH an.
Bis dort eine Entscheidung fällt, kann es zwar dauern, aber wenn wir davon hören, berichten wir natürlich darüber.