Die offizielle Pressemitteilung wird nächste Woche folgen, wir haben aber jetzt schon die Bilder vom Launch-Event der Johnnie Walker Blue Label Vienna Edition, die gestern im The Vault im sechsten Wiener Gemeindebezirk stattfand, für Sie zusammengestellt.
Die Johnnie Walker Blue Label Vienna Edition ist die neueste Sammlerausgabe des Top-Blends des Unternehmens – nach Editionen für andere berühmte Städte wie London oder München. 2000 Flaschen mit dem die Wahrzeichen Wiens zeigenden Design werden abgefüllt, und sie sind tatsächlich nur in Wien und umliegenden österreichischen Gebieten erhältlich – was sie für Sammler aus der ganzen Welt schwer zu bekommen und damit noch begehrter macht.
Der Blend aus hochwertigen Malts und Grains aus einer Lost Grain Distillery enthält auch einen hohen Anteil sehr alter Fässer, und es ist auch, angesichts der schwindenden Bestände davon, kein Leichtes für Master Blender Jim Beveridge, ihn immer wieder zu reproduzieren. Wie schwer richtiges Blenden sein kann, durften die Gäste des Abends unter Anleitung von Thomas Plaue, Master of Whisky bei Diageo Deutschland, selbst ausprobieren. Aus vier verschiedenen Grundzutaten (drei Single Malts und einem Single Grain) konnten sie ihren eigenen Blend mischen. Spannend zu sehen war, dass sich dabei die Geschmackskomponenten nicht einfach additiv mischten, sondern auch immer wieder gegenseitig aufhoben oder veränderten.
Eine andere Art von Mischung demonstrierte Barkeeper Marcus Philipp (World Class Austria Sieger 2017) aus der Albertina Passage: Er zauberte verschiedene Cocktails mit Johnnie Walker Blue Label, die er an der Bar über den Dächern Wiens und später als ausgesuchte Begleitung zum Vier-Gänge-Diner servierte.
Durch den Abend führten neben Thomas Plaue auch der Moderator Roman Rafreider und Opernsänger Daniel Serafin – der übrigens auch die passende Variation des Slogans von Johnnie Walker für die Johnnie Walker Blue Label Vienna Edition erfand: „Keep walzing“.
Hier weitere fotografische Eindrücke von der Veranstaltung, die wir auf Einladung des Gastgebers besuchen durften: