Freitag, 22. November 2024, 09:03:02

Die Waldhornbrennerei Klotz darf ihren Whisky nicht Glen Buchenbach nennen

Das Landgericht Hamburg urteilte heute abschließend

Der lange andauernde Rechtsstreit zwischen der Scotch Whisky Association und der Waldhornbrennerei Klotz ging heute in die letzte Runde (wir berichteten über diesen Fall mehrmals). Es galt zu klären, ob der Name „Glen Buchenbach“ vom deutschen Hersteller verwendet werden darf oder nicht. Und das Landgericht Hamburg urteile heute, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem Stern bestätigte, „dass mit dem Namensbestandteil «Glen» die besonders geschützte geografische Angabe «Scotch» beeinträchtigt werde“. Die Waldhornbrennerei Klotz darf ihren Whisky also nicht Glen Buchenbach nennen.

Die Scotch Whisky Association zeigt sich in ihrem heutigen Statement selbstverständlich sehr zufrieden mit dem heutigen Urteil:

„Our case against Glen Buchenbach presented clear and compelling evidence to the court that ‚Glen‘ is strongly associated with Scotland and Scotch Whisky, and the only reason to use ‚Glen‘ for a German whisky is because of its undoubted association with Scotch Whisky.“

Übersetzt in etwa: „In unserem Fall gegen Glen Buchenbach sind dem Gericht eindeutige und überzeugende Beweise vorgelegt worden, dass „Glen“ stark mit Schottland und dem Scotch Whisky verbunden ist. Der einzige Grund, „Glen“ für einen deutschen Whisky zu verwenden, liegt in seiner unbestrittenen Verbindung mit Scotch Whisky.“

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