Besitzen die O’Malley Ireland Spirits Trading Ltd und ihr verbundenes Vertriebsunternehmen Nonto DAC die Eigentumsrechte an den Whiskey-Beständen, die sie über fünf Jahre von der Great Northern Distillery erworben haben? Oder kann die GND ein Pfandrecht an der Ware geltend machen, weil eine Gebühr für Lager- und Transportkosten für das vierte Quartal 2024 noch nicht gezahlt wurde?
Dies gilt es jetzt vor dem Handelsgericht in Dublin zu klären, wie The drinks business berichtet, und wir hier mit aller bei juristischen Angelegenheiten nötigen Vorsicht zusammenfassen möchten. Wie The drinks business schreibt und dabei auf beim irischen Gericht (courts.ie) verfügbaren Unterlagen verweist, hat die O’Malley Ireland Spirits Trading Ltd und ihr verbundenes Vertriebsunternehmen Nonto DAC eine Klage mit einem Streitwert von 60 Millionen Euro eingereicht. Die Unternehmen möchten die Eigentumsrechte an einer beträchtlichen Menge Whiskey-Beständen erlangen, die sie über fünf Jahre von der Great Northern Distillery (GND), dem von John Teeling gegründeten Whiskey-Unternehmen, erworben haben.
Die Kläger behaupten, seit Beginn der Geschäftsbeziehung Whiskey im Wert von rund 60 Millionen Euro erworben und die Lagerbestände für die ersten drei Quartale 2024 vollständig bezahlt zu haben. Sie behaupten, die GND weigere sich, den Whiskey freizugeben, solange nicht eine separate Gebühr von 6,4 Millionen Euro für Lager- und Transportkosten für das vierte Quartal 2024 gezahlt werde.
Die Zoll- und Steuerlager der Brennerei sind Gegenstand des Streits. Üblicherweise wird irischer Whiskey unter Zollverschluss gelagert, wobei die Verbrauchsteuer bis zum Verlassen der Lieferkette ausgesetzt ist. O’Malley und Nonto behaupten, dass das Eigentumsrecht an dem Whiskey bereits mit der Zahlung auf sie übergegangen sei und GND nun unrechtmäßig ein Pfandrecht an der Ware geltend mache. Sie beantragen eine gerichtliche Feststellung, die ihr Eigentum an den Lagerbeständen bestätigt und jegliches Recht von GND zur Ausübung des Pfandrechts abstreitet. Darüber hinaus fordern sie, dass das Gericht GND dazu zwingt, ihnen unverzüglich Zugang zu den Lagerhäusern zu gewähren, damit sie den fraglichen Whisky in Besitz nehmen können.
Wie The Irish Times am Montag schrieb, ließ Richter Mark Sanfey den Fall vor dem Handelsgericht zu. Der Richter teilte außerdem mit, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung im nächsten Monat verhandelt werden könnte.