Freitag, 22. November 2024, 04:54:49

Scotch Whisky Association zu den möglichen Konsequenzen eines harten Brexits

Unter anderem: Einbußen bei Zollbegünstigungen und Umetikettieren der Flaschen

Am 29. März wird Groß-Britannien aus der Europäischen Union ausscheiden. Nur, wie diese Trennung genau geregelt wird, dies ist noch nicht ausdiskutiert und entschieden. Im Raum steht weiterhin ein harter Brexit, also ein ungeordnetes und ungeregletes Verlassen von Groß-Britannien aus der EU.

Die Scotch Whisky Association (SWA), die Lobbygruppe der schottischen Whisky-Industrie, stellte in dieser Woche noch einmal die Konsequenzen eines harten Brexits für Whisky-Industrie dar. So würden die Einbußen bei den Zollbegünstigungen im Wert von jährlich 50 Millionen Pfund (56,62 Millionen Euro) betragen, berichtet die Tiroler Tageszeitung. Hinzu kommen würde möglicherweise ein komplettes Umetikettieren der Whisky-Flaschen, lesen wir bei Euronews. Aufgrund des EU-Kennzeichnungsrechts ist wahrscheinlich eine EU-Adresse auf den Flaschen erforderlich. Produkte, die für die EU bestimmt sind, benötigen mindestens eine eigene Etikettenvorlage – vielleicht sogar noch mehr. Doch auch hier gilt: Nichts genaues weiß man.

Ebenso wenig ist absehbar, wie hoch die Belastung der Häfen sein wird, und wie die Hafenbetreiber mit den neuen, bisher nicht geklärten Situationen umgehen können. Schon am 14. des Monats, also vor der Ablehnung des ausgehandelte Vertragsentwurfs durch das Unterhaus, hatte die SWA in einem dreiseitigen Papier auch auf die möglichen Konsequenzen eines „No Deal Brexits“ hingewiesen.

Mittlerweile lösen mehrere bekannte britische Unternehmen die Situation für sich. Wie Der Spiegel berichtet, kündigte der Fährenbetreiber P&O an, seine im Ärmelkanal fahrenden Schiffe künftig auf Zypern zu registrieren. Und die beiden Billigflieger Ryanair und Easyjet versuchen, „Aktionäre aus Großbritannien und anderen Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums loszuwerden. Easyjet-Chef Johan Lundgren will sicherstellen, dass die Fluggesellschaft spätestens am 29. März – dem geplanten Brexit-Termin – mehrheitlich Eignern aus dem EU-Wirtschaftsraum gehört. Dies gilt als Voraussetzung dafür, dass seine Airline auf Strecken innerhalb der EU fliegen darf. “

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