In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Scotch Whisky Association (SWA) und der schwäbischen Waldhornbrennerei Klotz aus Berglen-Oppelsbohm um die Frage, ob ihr Whisky Glen Buchenbach heißen darf, hat nun das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Berufungsverfahren (Az 5 U 43/19) ein Urteil gesprochen. Und für den Verband der schottischen Whisky-Produzenten entschieden. Demnach verstößt die Brennerei mit der Verwendung des Namens Glen Buchenbach gegen die Spirituosenverordnung der EU. Nähere Information finden Sie in einem Online-Artikel des Spiegels sowie auf www.kleinbrennerei.de.
Die gerichtliche Auseinandersetzung begann 2013, unterschiedliche Gerichte kamen zu unterschiedlichen juristischen Beurteilungen (wir berichteten mehrfach). Und auch das heutige Urteil muss noch nicht das Ende in diesem Streit bedeuten. Zwar wurde, wie Der Spiegel schreibt, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts keine Revision zugelassen. Doch könnte dagegen beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt werden. Gegenüber der Website Kleinbrennerei sagt Jürgen Klotz von der Waldhornbrennerei allerdings:
„Wir respektieren und akzeptieren das Urteil selbstverständlich – aber wir verstehen es nicht“.