Vor Weihnachten haben wir darüber berichtet, dass der unabhängige Abfüller Duncan Taylor vor Gericht einen Streit um die Namensrechte für einen „Loch Ness“-Whisky verloren hat. Kurz zusammengefasst: Duncan Taylor berief sich darauf, seit 2008 die Rechte darauf über eine Tochtergesellschaft, The Original Loch Ness Whisky Company Limited, zu besitzen und verklagte die Loch Ness Spirits Limited, auf Unterlassung.
Das Gericht konnte der Argumentation des unabhängigen Abfüllers nicht folgen und wies die Klage nach zwei Jahren Rechtsstreit zurück. Die kleine Firma in Dores an den Ufern des Loch Ness darf also auch weiterhin ihre Produkte (Gin, Wodka und zukünftig auch Whisky) mit dem Begriff Loch Ness bewerben – zumindest vorläufig, denn Duncan Taylor hat angekündigt, in der Angelegenheit in Berufung zu gehen.
Das geht aus einem Artikel in The Inverness Courier hervor, der sich mit dem Fall beschäftigt und die Inhaber der kleinen Firma zu Wort kommen lässt. Dort befürchtet man, dass die Angelegenheit noch nicht ausgestanden ist und weiter vor Gericht ausgefochten werden muss. Höchstwahrscheinlich sind die Befürchtungen nicht unberechtigt, denn Duncan Taylor verweigerte „auf Anraten unserer Berater und wegen einer möglichen Berufung“ jeden Kommentar zu der Angelegenheit.
Es kann also sein, dass der „Weihnachtsfriede“ nur von kurzer Dauer ist…